Flat Tax, Alternatives Steuermodell

Vor der Bundestagswahl 2005 waren Steuermodelle in der Diskussion, die den richtigen Weg zur Vereinfachung des Steuerrechts in Deutschland aufzeigten. Mit einer Flat-Tax nach Prof. Kirchhof kann man tatsächlich auf einem Bierdeckel (Friedrich Merz ;-) seine Steuern berechnen! Er sollte 2005 Finanzminister im Kabinett Merkel werden.

SPD-Kanzler Schröder sprach immer nur verächtlich von dem "Professor aus Heidelberg". Aus parteitaktischen Gründen wurde das Modell durch Kampagnen mit falschen Beispielrechnungen dem Bürger als "Teufelszeug" dargestellt. Prof. Kirchhof zog sich aus der Politik zurück und widmete sich wieder der Wissenschaft. Menschlich verständlich aber vermutlich schlecht für unser Land.

Die Berechnung mit diesem Vergleichsrechner erfolgt ohne Berücksichtigung eventuell abziehbarer Aufwendungen für die Altersvorsorge und zur Versorgung, Betreuung und Erziehung von Unterhaltsberechtigten. Auch die Werbungskosten sind nicht berücksichtigt um den Steuervergleich zu vereinfachen.

Steuerberechnung einfach
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Alternativ Kirchhof-Modell
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Steuermodell von Prof. Dr. Paul Kirchhof, verkürzte Auszüge

§ 5. Natürliche Personen können von ihren Erwerbserlösen bis zu 2.000 € abziehen (Vereinfachungspauschale), wenn sie nicht höhere Erwerbskosten nachweisen.
§ 6. Von den Einkünften natürlicher Personen werden 8.000 € für gegenwärtige existenzsichernde Aufwendungen abgezogen (Grundfreibetrag). Steuerpflichtige, die Sozialhilfe beziehen oder für die ein Anspruch auf Kindergeld besteht, haben keinen Grundfreibetrag.
§ 7. Die Einkünfte natürlicher Personen werden nach ihrem Grundfreibetrag um einen Sozialausgleichsbetrag reduziert. D.h. von den nächsten 5.000 € werden nur 60 % und von weiteren 5.000 € nur 80 % besteuert.
§ 10. Ehegatten bilden eine eheliche Erwerbsgemeinschaft, wenn sie zusammenleben. Sie können untereinander Einkünfte ausgleichen, die Vereinfachungspauschale, den Grundfreibetrag und den Sozialausgleichsbetrag übertragen.
§ 15. Erwerbserlöse, die für Beiträge zur eigenen persönlichen Zukunftssicherung, des Partners oder der Kinder verwendet werden, sind bis zu ihrer Auszahlung steuerfrei.
§ 17. Arbeitslohn, Kapitaleinnahmen, Leistungen aus der persönlichen Zukunftssicherung sowie Veräußerungserlöse aus dem Verkauf börsennotierter Anteile an steuerjuristischen Personen werden an der Quelle besteuert.

Kernaussagen:

Interessenvertreter fast aller Parteien stellten die Finanzierbarkeit in Frage. Im Subventionsbericht der Bundesregierung werden aber Zuschüsse und Steuervergünstigungen von jährlich 50 Milliarden Euro aufgelistet. Wenn man allerdings alle staatlichen Vergünstigungen erfaßt, kommt man auf Subventionen in Höhe von 150 Milliarden Euro pro Jahr. Diese Ausgaben würden bei einem klaren Steuerkonzept (Kirchhof) entfallen.

Sein Konzept ist ein alternatives Steuermodell und eine radikale Vereinfachung. 30 unterschiedliche Steuerarten werden auf vier reduziert. Statt 33.000 Paragraphen in den Steuergesetzen verbleiben nur noch 146. Der Steuer-Dschungel lichtet sich und Vermögende könnten sich nicht mehr arm rechnen!

Ergo: es ist transparent, finanzierbar und daher zukunftsweisend!

Bei der Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge gibt es bereits seit 2009 eine Flat-Tax von 25%!